A l p e n b l i c k   A p a r t m e n t s

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                      

für die Vermietung der Ferienunterkünfte

Alpenblick Apartments Jennifer Hörning, Sven Hörning GbR

Moorbadstraße 21, 87642 Halblech/Berghof

Telefon: +49 (0)8368-9143798

info@alpenblick-apartments.com

www.alpenblick-apartments.com

1) Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Ferienunterkünften zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienunterkünften sowie deren Nutzung an anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich bestätigt hat.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

2) Buchung/ Buchungsbestätigung

Die Buchung wird grundsätzlich über ein Buchungssystem abgewickelt.

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.

Anfragen und gesonderte Absprachen geben Sie bitte über das Kontaktformular ein oder richten Sie bitte schriftlich an: info@alpenblick-apartments.com oder telefonisch unter +49 (0) 8368 9143798

3. Zahlungsbedingungen

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 20 Tage vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 5 Euro an den Gast versendet.

Der Vermieter nimmt sich das Recht, Buchungen automatisch zu stornieren, bei den bis spätestens 14 Tage vor Anreise kein Zahlungseingang zu vermerken ist. In so einem Fall werden die Stornierungsbedingungen gültig. (siehe §7 Reiserücktritt)

4. An- und Abreise

Am Anreisetag steht Ihnen ihre Ferienunterkunft ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Gastgeber sind im Anreisezeitraum von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr persönlich vor Ort und begrüßen Sie gerne. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, können Sie das Objekt ab 15:00 Uhr mit dem Ihnen zuvor zugesandten und für den Reisezeitraum gültigen Pincode betreten.

Schadensansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Apartment unvorhergesehen nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist das Apartment bis 10.00 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter hält sich vor eine verspätete Rückgabe des Apartments am Abreisetag mit einer Pauschale von 30 Euro zu berechnen. Im Notfall oder vorheriger Absprache ist eine verspätete Abreise möglich. Bei verspäteter Wohnungsrückgabe kann es zu Überschneidungen des Reinigungsplanes kommen, welcher dann nicht mehr zu 100 % eingehalten werden kann. Somit besteht die Gefahr, dass die nach Ihnen anreisenden Gäste einen verspäteten Bezug des gebuchten Apartments hinnehmen müssen.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, die Gläser usw. sind zu reinigen. Der vorhandene Geschirrspüler sowie die Mülleimer entleert und der Kühlschrank aufgeräumt sein. Bei Rückgabe von stark verschmutzten Apartments werden die zusätzlichen Reinigungskosten je nach Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt (in der Stunde mit 30,00 €)

5) Ferienunterkünfte

Die Ferienunterkünfte werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkünfte wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Rechnungsbetrag bleibt bei dem Vermieter.

Im Schadensfalle wird dem Mieter der Schaden in Rechnung gestellt (gemäß Absprache zwischen dem Vermieter und Mieter). Eine Regulierung des Schadens kann durch die Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen werden.

6) Aufenthalt

Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 35 Euro pro Person zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in diesem Fall von dem Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch machen. Der volle Rechnungsbetrag wird aufgerufen und ist zu begleichen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Der Mieter erklärt sich dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Alpenblick Apartments GbR einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Reservierung der Ferienunterkunft. 

7) Reiserücktritt

Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Rücktritt bis

60 – 31 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

30 – 0   Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

8) Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 20 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn sich der Mieter trotz Abmahnung vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

9) Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt oder Lärmquellen in der Umgebung, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, sind ausgeschlossen.

Es kann nicht garantiert werden, dass E-Fahrzeuge an der Ladesäule stets die volle Ladeleistung erhalten (z. B. in den Wintermonaten).

Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

10) Allgemeines

Der Gast erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt.

Nach Nutzung des Grillplatzes ist dieser wieder von Unrat, Müll sowie Grillresten zu befreien.

Die bereitgestellten Getränke im Aufenthaltsbereich, welche durch den Gast entnommen werden, sind mittels Strichliste nachzuweisen und spätestens bei Abreise zu bezahlen.

Die Gäste sind verpflichtet, während Ihres Aufenthaltes eine angemessene Lautstärke einzuhalten. Insbesondere sind in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr Ruhezeiten einzuhalten, um die Nachbarn nicht zu stören. Laute Musik, Partys oder andere störende Aktivitäten sind nicht gestattet. Sollten Lärmbelästigungen auftreten bitten wir die Gäste, diese umgehend zu melden. Wir behalten uns das Recht vor, bei wiederholten Beschwerden geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur Kündigung des Mietverhältnisses führen können.

11) Haustiere

Haustiere dürfen nur nach Absprache mitgebracht werden, da wir auch weiteren Gästen, welche möglicherweise Allergiker sind, unsere Ferienunterkünfte anbieten möchten.

12) Rauchen

Das Rauchen ist nur im Außenbereich, den Terrassen und Balkonen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Balkontüren sowie Terrassentüren bei dem Genuss von Rauchwaren geschlossen werden.

Sollten Indizien nach Abreise vorliegen, welche darauf schließen, dass in einem Apartment geraucht wurde fallen 250,00 € als Reinigungskosten an, die wir in Rechnung stellen.

13) Internet-Nutzungsbedingungen

Nutzung-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN.

1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs

Der Vermieter stellt in den Ferienunterkünften einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet den User für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung diese WLANs zu gestatten. Der Vermieter ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Nutzer verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, weitere Nutzer zuzulassen und den Zugang zu Nutzern ganz, teil-oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste das WLAN zu sperren.

2. Zugangsdaten

Der Vermieter stellt dem Nutzer hierfür Zugangsdaten zur Verfügung. Diese Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den Nutzer neue Zugangsdaten angefordert werden. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

3. Haftungsbeschränkung

Dem Nutzer ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüberhinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.Ä.) stellt der Vermieter nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Nutzers, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

4. Verantwortlichkeit des Nutzers

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer alleine verantwortlich. Nimmt der Nutzer über das WLAN-Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der Nutzer

Der Nutzer darf das Internet nur rechtmäßig nutzen, keine schädigenden oder unbefugten Handlungen ausführen und geltende Gesetze sowie vertragliche Vorgaben einhalten.

5. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter

Der Nutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

6. Dokumentation

Der Nutzer wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber, wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher Nutzer wann das WLAN genutzt hat.

7. Datenschutz

Datenschutz Es gelten die geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten dürfen nur im vorgesehenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

14) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.